top of page
Bilche / Siebenschläfer
Siebenschläfer und andere Bilche stehen unter besonderem Artenschutz. Sie dürfen nur unter besonderen Bedingungen in Absprache mit dem zuständigen Amt bekämpft werden.
Bilche richten durch Nestbau oft Schäden in Dämmmaterialien an. Die Befallsmerkmale werden meist mit denen der Wanderratte verwechselt.
Das Nachstellen, der Fang, der Transport und das Töten von Wildtieren ist für Privatpersonen bei Strafe verboten!
bottom of page