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Ratgeber

Hier werden häufig gestellte Fragen rund um die Schädlingsbekämpfung beantwortet.
 

Der FAQ-Ratgeber bietet verständliche Informationen zu Kosten, Ablauf und sinnvollen Maßnahmen bei Schädlingsbefall.

Wieviel kostet eine Schädlingsbekämpfung?

 

Die Kosten für eine Schädlingsbekämpfung bewegen sich in der Regel vom zweistelligen bis in den vierstelligen Bereich. Entscheidend sind die Art des Schädlings, das Ausmaß des Befalls sowie der erforderliche Arbeits- und Materialaufwand.

 

Bei Befällen im privaten Bereich ist in vielen Fällen bereits vorab eine sehr konkrete Kosteneinschätzung möglich, da Art und Umfang des Problems häufig klar eingegrenzt werden können.


Für Firmen, größere Objekte oder umfangreichere Maßnahmen werden in der Regel individuelle Angebote erstellt, da hier mehrere Faktoren berücksichtigt werden müssen.

Grundsätzlich ist es sinnvoll, bereits im Vorfeld nach den zu erwartenden Kosten zu fragen, um eine transparente Einschätzung zu erhalten.

Wie hoch ist der Stundensatz für Schädlingsbekämpfung?

In der Schädlingsbekämpfung sollte idealerweise in den meisten Fällen nicht nach Stundensatz, sondern mit festen Pauschalen gearbeitet werden. Der erforderliche Aufwand lässt sich bei den meisten Einsätzen bereits im Vorfeld gut einschätzen und kalkulieren.

Eine Abrechnung, kann den Endpreis unnötig erhöhen, obwohl sich der tatsächliche Arbeitsaufwand häufig klar eingrenzen lässt. Gerade bei typischen Einsätzen ist daher eine vorherige Kostenkalkulation sinnvoll und transparent.

Wie findet man seriöse Schädlingsbekämpfer?

Seriöse Schädlingsbekämpfer zeichnen sich durch Transparenz, klare Kommunikation und nachvollziehbare Vorgehensweisen aus. Bereits im Vorfeld sollten Maßnahmen, Abläufe und mögliche Kosten verständlich erklärt werden können – telefonisch oder auch schriftlich.

Ein wichtiges Merkmal ist, dass Leistungen und Preise klar benannt oder zumindest realistisch eingegrenzt werden. Unklare Aussagen, ausweichende Antworten oder fehlende Informationen zu Vorgehen und Kosten können ein Hinweis auf mangelnde Seriosität sein.

Etablierte Unternehmen setzen in der Regel auf Beratung und Aufklärung, anstatt auf Druck oder vage Versprechungen. Insbesondere Anbieter, die keine konkreten Angaben machen können oder grundlegende Fragen nicht beantworten, sollten kritisch hinterfragt werden.

Grundsätzlich empfiehlt es sich, vor einer Beauftragung gezielt nach Maßnahmen, Kosten und dem Ablauf der Schädlingsbekämpfung zu fragen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Ist Schädlingsbekämpfung in der Hausratversicherung?

Schädlingsbekämpfung kann über eine Hausratversicherung abgedeckt sein, häufiger fällt sie jedoch in den Leistungsbereich der Wohngebäudeversicherung. Entscheidend ist dabei nicht die Art der Versicherung, sondern der konkrete Versicherungsvertrag bzw. die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

In vielen Fällen ist Schädlingsbekämpfung grundsätzlich mitversichert, sofern sie ausdrücklich im Leistungsumfang der Police aufgeführt ist. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, hängt daher von den individuell vereinbarten Leistungen ab.

Teilweise sind in den Versicherungsbedingungen Pauschalen oder Höchstgrenzen für die Kostenübernahme festgelegt. Diese sind in der Regel so bemessen, dass die meisten Schädlingsbefälle und gängigen Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen abgedeckt werden. Ob eine Kostenübernahme im Einzelfall möglich ist, sollte dennoch direkt mit der Versicherung geklärt werden.

Wann sollte man einen Kammerjäger rufen?

Sobald der Verdacht auf einen Schädlingsbefall besteht, ist es sinnvoll, frühzeitig Kontakt mit einem Kammerjäger aufzunehmen. Seriöse Kammerjäger beraten bereits telefonisch oder schriftlich und können häufig einschätzen, ob tatsächlich ein Befall vorliegt und wie dringend gehandelt werden sollte.

Dabei wird auch ehrlich aufgeklärt, ob einfache Maßnahmen ausreichen oder ob eine professionelle Schädlingsbekämpfung notwendig ist. In vielen Fällen können bereits vorab konkrete Hinweise gegeben werden, welche Schritte sinnvoll sind und welche Maßnahmen unbedingt vermieden werden sollten, da hier häufig Fehler gemacht werden, die ungünstige Bedingungen für eine erfolgreiche Bekämpfung bzw. Tilgung schaffen können.

Aus diesem Grund empfiehlt es sich, bereits bei einem ersten Verdacht einen Kammerjäger zu Rate zu ziehen. Eine fachliche Einschätzung hilft, Risiken durch falsche Eigenmaßnahmen zu vermeiden und eine gezielte sowie wirksame Schädlingsbekämpfung zu ermöglichen.

Sind Ratten meldepflichtig?

 

In Niedersachsen besteht bei Rattenbefall grundsätzlich eine Bekämpfungspflicht, jedoch nicht automatisch eine Meldepflicht. Eigentümer oder Nutzungsberechtigte sind zunächst verpflichtet, einen Rattenbefall eigenständig und wirksam zu bekämpfen.

Eine Meldung ist erst dann erforderlich, wenn ein Rattenbefall nicht erfolgreich getilgt werden kann oder sich trotz geeigneter Maßnahmen nicht unter Kontrolle bringen lässt. Maßgeblich ist dabei nicht das bloße Auftreten von Ratten, sondern ob der Befall nachhaltig beherrscht wird.

Solange eine wirksame Bekämpfung möglich ist, besteht keine Verpflichtung zur Meldung. Entscheidend ist, dass der Rattenbefall fachgerecht beseitigt wird und keine Gefahr für Gesundheit oder Umgebung entsteht.

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