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Bilche / Siebenschläfer

Siebenschläfer und andere Bilche stehen unter besonderem Artenschutz. Sie dürfen nur unter besonderen Bedingungen in Absprache mit dem zuständigen Amt bekämpft werden.

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Bilche richten durch Nestbau oft Schäden in Dämmmaterialien an. Die Befallsmerkmale werden meist mit denen der Wanderratte verwechselt.

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Das Nachstellen, der Fang, der Transport und das Töten von Wildtieren ist für Privatpersonen bei Strafe verboten!

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